Vereinssatzung
„ Satzung des International Oldtimer Clubs “
§1 Name und Sitz des Vereins
1. der Verein führt den Namen “International Oldtimer Clubs„
2. der Verein ist ein „nicht eingetragener Verein“
3. Sitz des Vereins ist vorrübergehend der William-Shakesspeare-Ring 11 in 45470 Mülheim an der Ruhr.
Im weiteren Verlauf soll sich der Vereinssitz zeitgemäß virtuell und weltweit jeweils am Ort, wo ein Mensch die Satzungsziele verinnerlicht und sie vertritt befinden.
§2 Zweck des Vereins
1. Förderung internationaler Beziehungen zwischen Oldtimer Fans/ Besitzern weltweit
2. Anregung und Förderung zur Erhaltung speziell (aber nicht limitiert) Automobiler Deutscher Ingenieurskunst
3. Förderung von gemeinnützigen und wohltätigen Zwecken durch die Vereinsmitglieder
§3 Der Verein erfüllt seine Aufgaben durch:
1. kulturelle Veranstaltungen
2. Zusammenarbeit mit anderen Vereinen, die mit gleichen und ähnlichen Projekten arbeiten
3. Information der Öffentlichkeit mittels eigener Medienträger, Diskussionsforen und Informationsveranstaltungen
4. Ausstellungen, Kurse
5. regelmäßige Gesellschaftsabende
§4 Eintragung in ein Vereinsregister
1. der Verein ist nicht eingetragen
2. die aus den Veranstaltungen erwirtschafteten Umsätze kommen gemeinnützigen und Wohltätigen Zwecke zugute
§5 Eintritt der Mitglieder
1. wer durch die Tür des Vereins schreitet ist zunächst temporäres Mitglied für 10 Stunden
2. für eine Dauerhafte Mitgliedschaft muss sich der Interessent mündlich oder schriftlich an den Vorstand wenden
3. allein der Vorstand entscheidet über neue Mitgliedschaften
4. eine Aufnahmegebühr entsteht nicht
5. die Mitgliedschaft ist wirksam im Augenblick der Clubkartenaushändigung
§6 Austritt der Mitglieder
1. die temporäre Mitgliedschaft endet nach Ablauf von 10 Stunden nach erstmaligem durchschreiten der Eingangstür
2. dauerhafte Mitgliedschaften können schriftlich vier Wochen vor jedem ersten eines Monats gekündigt werden.
§7 Mitgliedsbeiträge
1. es wird keine Aufnahmegebühr erhoben
2. es wird kein Mitgliedsbeitrag verlangt
§8 Organe des Vereins
1. Vorstand
2. Gründungsmitglieder
3. Clubmitglieder