Vereinssatzung

„ Satzung des International Oldtimer Clubs “

§1  Name  und  Sitz  des  Vereins

1. der  Verein  führt  den  Namen  “International Oldtimer Clubs„

2. der  Verein  ist  ein  „nicht  eingetragener  Verein“ 

3.  Sitz des Vereins ist vorrübergehend der William-Shakesspeare-Ring 11 in 45470 Mülheim an der Ruhr.

Im weiteren Verlauf soll sich der Vereinssitz zeitgemäß virtuell und weltweit jeweils am Ort, wo ein Mensch die Satzungsziele verinnerlicht und sie vertritt befinden.

§2  Zweck  des  Vereins

1. Förderung internationaler Beziehungen zwischen Oldtimer Fans/ Besitzern weltweit

2. Anregung und Förderung zur Erhaltung speziell (aber nicht limitiert) Automobiler Deutscher Ingenieurskunst 

3. Förderung  von gemeinnützigen und wohltätigen Zwecken durch die Vereinsmitglieder

§3  Der  Verein  erfüllt  seine  Aufgaben  durch:

1. kulturelle  Veranstaltungen 

2. Zusammenarbeit  mit  anderen  Vereinen,  die  mit  gleichen  und  ähnlichen  Projekten  arbeiten 

3. Information  der Öffentlichkeit  mittels  eigener  Medienträger, Diskussionsforen und Informationsveranstaltungen

4. Ausstellungen, Kurse 

5. regelmäßige  Gesellschaftsabende

§4  Eintragung  in  ein  Vereinsregister

1. der  Verein  ist  nicht  eingetragen  

2. die  aus  den  Veranstaltungen  erwirtschafteten  Umsätze  kommen  gemeinnützigen und Wohltätigen Zwecke zugute

§5  Eintritt  der  Mitglieder

1. wer  durch  die  Tür  des  Vereins  schreitet  ist  zunächst  temporäres  Mitglied  für  10  Stunden 

2. für  eine  Dauerhafte  Mitgliedschaft  muss  sich  der  Interessent  mündlich  oder  schriftlich  an den  Vorstand  wenden 

3. allein  der  Vorstand  entscheidet  über  neue  Mitgliedschaften 

4. eine  Aufnahmegebühr  entsteht  nicht 

5. die  Mitgliedschaft  ist  wirksam  im  Augenblick  der  Clubkartenaushändigung

§6  Austritt  der  Mitglieder

1. die  temporäre   Mitgliedschaft   endet   nach   Ablauf   von  10  Stunden  nach  erstmaligem durchschreiten  der  Eingangstür 

2. dauerhafte  Mitgliedschaften  können  schriftlich  vier  Wochen  vor  jedem  ersten  eines  Monats gekündigt  werden.

§7  Mitgliedsbeiträge

1. es  wird  keine  Aufnahmegebühr  erhoben 

2. es  wird  kein  Mitgliedsbeitrag  verlangt

§8  Organe  des  Vereins

1. Vorstand 

2. Gründungsmitglieder 

3. Clubmitglieder